Statuten der VBL - Akademie

1. Die VBL- Akademie ist eine zum VBL (Verein zur Förderung des Ansehens der Blut- und Leberwürste) gehörige, selbständige Hochschule, die sich mit den wissenschaftlichen Aspekten des Metzgetewesens und verwandten Themen befasst. Domizil ist der Wohnort des Rektors.

2. Die VBL- Akademie wird vom Rektor geleitet, der jährlich an der GV des VBL gewählt bzw. bestätigt wird. Der Rektor ist frei in der Wahl von Mitarbeitern.

3. Die VBL- Akademie führt keinen eigenen Finanzhaushalt und ist diesbezüglich mit dem VBL verbunden

4. Publikationsorgan der VBL- Akademie ist die Internet- Homepage des VBL (www.vbl.org)

5. Die VBL- Akademie befasst sich im Speziellen mit:

  1. Sammlung von Fachliteratur zum Thema Metzgete und VBL (primär in elektronischer Form)
  2. Ausbildung von Wissenschaftlern mit Diplomabschluss (Bachelor of Science, Bachelor of Arts, in Anlehnung an die Bologna- Richtlinien des Schweizerischen Hochschulrates) www.sbfi.admin.ch/themen/hochschulen/02474/index.html;
  3. Wissenschaftlichen Arbeiten, schwerpunktmässig mittels Diplomarbeiten von Studierenden und Studienarbeiten von Mitgliedern des VBL
  4. Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten auf der HP des VBL
  5. Verleihung von Ehrentiteln der Akademie an Personen / Institutionen ausserhalb des VBL, die sich um die wissenschaftlichen Aspekte des Metzgetewesens verdient gemacht haben

6. Bedingungen für die Erlangung eines akademischen Titels der VBL- Akademie sind:

  1. Abschluss der obligatorischen Schulpflicht und Volljährigkeit
  2. Registrierung als «Interessent» des VBL oder Mitgliedschaft im VBL und regelmässige Bezahlung der Jahresbeiträge
  3. Verbindliche Anmeldung zum Studium bei der Akademie (Email oder schriftlich, mit Name und Adresse, Lebenslauf und Zeugnisse sind nicht erforderlich)
  4. Besuch von mindestens 5 offiziellen VBL- Anlässen während des Studiums
  5. Einreichen einer schriftlichen «Bachelor Thesis» (Diplomarbeit) zu einem mit der Akademieleitung vereinbarten Thema und Erreichen der Mindestnote E nach ETCS (d.h. genügend)
  6. Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung (Mindestnote E nach ETCS)

29. April 2016

Der Rektor der Akademie:


Wädi Keller   akademie.no-spam@vbl.org